Direkt zum Hauptinhalt

Symptom: Vergesslichkeit

Es kann daher als bewiesene Tatsache angesehen werden, das der Beschuldigte sich des Verbrechens schuldig gemacht hat. Es liegt nun bei dem Rat darüber zu urteilen, ob es als mildernde Umstände anzusehen ist, das der Beschuldigte an Palo augurum leidet. Da die Krankheit bereits in ihren letzten Stadium ist, kann man davon ausgehen, das er die Taten nicht mehr aus eigener Kraft wiederholen kann, da er als Magier als ausgebrannt gelten dürfte. Über den Tathergang selber sind sich die Gelehrten noch etwas uneinig, doch ist es so gut wie bewiesen, das der beschuldige seine Magie dazu einsetze, mindestens drei Opfern mittels der Kunst der Magieübertragung und Vergessens, sich selbst Linderung von der Krankheit zu verschaffen. Nach eigener Aussage, konnte der Beschuldigte sich somit zumindest zeitweise gegen das Vergessen zur wehr setzen, welche die Palo augurum in ihm hervorrief. Bis jetzt ist es noch unklar, ob eine solche Tat auch durch eine dritte Person vollzogen werden kann um den Infizierten Milderung des Leidens zu verschaffen. Doch ist es fraglich ob es moralisch Vertretbar ist, drei andere Personen mit dem vergessen zu schlagen um einer einzelnen zu helfen. Vor allen da noch unklar ist, ob es dabei nicht zu einer Infizierung mit der Palo augurum kommen kann.